Ratgeber Gehen - Bewegung fördern & aktive Teilhabe für Reha-Kinder

FAQ – Häufige Fragen Warum muss das maximal zulässige Körpergewicht für Reha-Hilfsmittel berücksichtigt werden? Bitte beachten Sie stets das maximal zulässige Körpergewicht für die Nutzung eines Gehtrainers. Bei einer Überbelastung könnten Verbindungselemente brechen und in der Folge zum Sturz Ihres Kindes führen. Angaben dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung oder auf dem Typenschild an dem Gestell des Gehtrainers. Kann mein Kind mit dem Gehtrainer umfallen? Gehtrainer werden auf ihre Kippstabilität geprüft und nur für den Gebrauch zugelassen, wenn sie den geforderten Kipptest bestanden haben. Dennoch sollten Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt mit einem Gehtrainer laufen lassen. Des Weiteren sollten Sie Gehtrainer nicht auf sehr unebenem oder stark abfallendem Untergrund verwenden. Kann ich den Gehtrainer selbst auf die Bedürfnisse meines Kindes anpassen? Die Einstellungen und Anpassungen des Gehtrainers an die Fähigkeiten und das Wachstum Ihres Kindes sind grundsätzlich durch geschulte bzw. eingewiesene Fachleute (z.B. Medizinprodukte-Berater des Sanitäts-Fachhandels oder Therapeuten) vorzunehmen. (Wir nennen Ihnen gerne eine Spezialisten in Ihrer Nähe: 04761 8860) Was ist der Unterschied zwischen einem Gehtrainer und einer Gehhilfe Gehhilfen sind Hilfsmittel, bei denen das Kind keine weiteren Befestigungen benötigt, sondern vor allem eine sichernde Funktion zum Aufstützen brauchen. Bekanntestes Beispiel ist ein „Rollator“, den viele aus der Reha-Versorgung für Senioren kennen. Gehtrainer sind Hilfsmittel, bei denen durch individuell anpassbare Zubehörteile und Stützfunktionen auch Kindern mit größeren motorischen Defiziten das Gehen ermöglicht wird. Wie viele Jahre dürfen Gehtrainer genutzt werden? Gehtrainer sind zum Wiedereinsatz geeignet, d.h. Ihre Krankenkasse darf Ihnen auch einen gebrauchten Gehtrainer zur Verfügung stellen. Diese Reha-Produkte unterliegen aber einer außergewöhnlichen Beanspruchung. Aufgrund von Marktbeobachtungen und dem Stand der Technik wird vom Hersteller eine Produktlebensdauer und eine Anzahl von Wiedereinsätzen bei sachgemäßem Gebrauch und unter Einbeziehung der Service- und Wartungsarbeiten kalkuliert und festgelegt. Zeiten der Einlagerung beim Fachhandel sind bei der Lebensdauer bereits berücksichtigt. Belastet die Verschreibung von Gehtrainern das Budget meines Arztes? Im Gegensatz zu Arznei- und Heilmitteln belastet die Verordnung von Hilfsmitteln NICHT das ärztliche Budget. Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt. Darum muss die Versorgung mit einem Hilfsmittel vorher von der Krankenkasse genehmigt werden. Info zur Unterscheidung: 1. Arzneimittel sind Stoffe, die zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind (Medikamente) 2. Heilmittel sind alle persönlichen medizinischen Dienstleistungen, z.B. Krankengymnastik 3. Hilfsmittel sind alle sächlichen medizinischen Mittel, die der Krankenbehandlung dienen Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gerne: 04761 8860 34

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